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E N D S P I E L Oder: Wie die Söldner ihre letzten Sympathien verspielten

Kaum eine Stunde vergeht ohne neue Hiobsbotschaften über unzählige Straftaten durch die
zwangsvollstreckte ehemalige Firma [POLIZEI]. Man versuchte zu vertuschen, wo es nur ging, doch heute, im Wassermannzeitalter, kommen all die Wahrheiten brühwarm auf den Tisch. Dieses Organ illegaler Straftäter – ein G e w a l t – M o n o p o l – wie es der Name schon so schön bezeichnet, muß weg, darf nicht erhalten werden. Jeder Straftäter (und unter diesen Söldnern gibt es keinen einzigen, der nicht schon unzählige Straftaten gegen sein eigenes Volk begangen hat) sind nicht im Sinne der GÖTTLICHEN (R)EINHEIT, denn nichts steht zwischen meinem SCHÖPFER-GOTT-ICH und meiner physischen Erfahrung, und schon gar keine Verträge [PERSONEN]! [POLIZISTEN], also Söldner-Köter, sind Handelsvertreter im Sinne des UNIFORM COMMERCIAL CODE; ihr einziges Ziel ist es, Umsätze für ihre illegalen Dienstherren zu erzielen, um so Einkommen zu generieren.
Es ging bei deren ‚Arbeit‘ noch nie um Ordnung und Sicherheit, sondern immer schon um die Erpressung der einzelnen Völker im Interesse des weltweit agierenden Judengeflechts.
Ich möchte mich selbst da nicht Außen vorlassen. Nachfolgend beschreibe ich klare Fakten, wie ich zur damaligen POLIZEI kam.
Bereits bekannt ist, daß ich in meiner Jugend ein vorbestrafter Schläger war, der seit frühester Kindheit in zahlreichen Kampfsportvereinen verschiedenste Angriffs- und Verteidigungstechniken aufsog, wie ein Schwamm. Ich liebte es, mich mit anderen zu messen, keiner, selbst viel Ältere, waren meiner inneren Wut durch falsche Ernährung und das Aufwachsen im Rand-Berliner Brennpunkt unter der STASI-Kontrolle gewachsen. Ich verdrosch alle, am liebsten war mir, wenn ich ihre Zähne oder Knochen brechen hörte. Traurig, aber die volle Wahrheit!
Eines abends, ich war mit meiner kleinen Freundin im Kino, sah mir zum gefühlt tausendsten Male…Weiterlesen

Bundesverfassungsgericht stellt klar: Kinder gehören dem Staat

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Bereits am 15. Oktober, wie jetzt bekannt wurde, hat die Zweite Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, namentlich die Richter Herbert Landau, Sibylle Kessal-Wulf und Doris König entschieden, dass dann, wenn es um die Bildung von Kindern geht, Kinder dem Staat gehören.

Das Urteil 2 BvR 920/14 ist auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts abrufbar.

Die interessanten Absätze finden sich unter den Randnummern 22 und 25.

Geklagt haben Eltern aus Hessen, die ihre neun (!sic) Kinder seit Jahren im Hausunter-richt unterrichten gegen ihre Verurteilung nach §182 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes und wegen Entziehen von Schulpflicht. In Hessen und in vier weiteren Bundesländern (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland) ist es eine Straftat, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Da die Eltern im vorliegenden Fall zu einer Geldstrafe von je 140 Tagessätzen á 5 Euro verurteilt wurden, gelten sie somit als vorbestraft.

§182 des Hessischen Schulgesetzes lautet wie folgt:

(1) Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

(2) Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Antragsberechtigt ist die untere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag kann zurückgenommen werden.
Die Verfassungsklage der Eltern gegen ihre Verurteilung wurde von den Richtern der Zweiten Kammer des Zweiten Senats nicht angenommen, d.h. die Verurteilung der beiden Erziehungsberechtigten ist damit rechtskräftig.

Interessant an dem Urteil sind, wie gesagt, zwei Absätze.

So findet sich unter der Randnummer 22 folgende Ausführung:

“Der Landesgesetzgeber, der in § 182 Abs. 1 HessSchulG das Entziehen anderer von der Schulpflicht unter Strafe stellt, greift zwar in das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und – wie hier angesichts der von den Beschwerdeführern geltend gemachten Glaubens- und Gewissensgründe – in deren Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG ein […] Jedoch hat bereits die 1. Kammer des Zweiten Senats in ihrem Nichtannahme-beschluss vom 31. Mai 2006 – 2 BvR 1693/04 – (vgl. BVerfGK 8, 151 ) in Ansehung der Strafnorm des § 182 Abs. 1 HessSchulG ausgeführt, dass die Verpflichtung der Be-schwerdeführer, ihre Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen, eine zulässige Beschränkung ihres Erziehungs-rechts darstelle. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass der in Art. 7 Abs. 1 GG verankerte staatliche Erziehungsauftrag der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet ist […], unterliegt es – auch im Lichte des Art. 4 Abs. 1 GG, der Einschränkungen zugänglich ist, die sich aus der Verfassung selbst ergeben – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Beachtung der Schulpflicht von den Erziehungsberechtigten dadurch einzufordern, dass der (Landes-)Gesetzgeber entsprechende Strafvorschriften schafft und die Strafgerichte bei deren Verletzung Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen.”

Weil also das elterliche Erziehungsrecht dem im Grundgesetz verankerten Erziehungs-auftrag der Schulen “gleichgeordnet” ist, deshalb ist der Eingriff über die Schulpflicht in das Erziehungsrecht der Eltern rechtens. Das ist höchstrichterliche Rabulistk, die man auch anders formulieren kann: Wann immer die Interessen des Staates den Interessen von Individuen gleichgestellt sind, sind die Interessen des Staates wichtiger und damit die Interessen der Individuen eben nicht gleichgestellt. Juristen mögen es eben, Absurditäten und Widersprüche zu formulieren.

Noch deutlicher als im vorliegenden Absatz werden die Verfassungsgerechten im Absatz, der Randnummer 25 folgt:

“Sie haben insbesondere die Ausstrahlungswirkung des elterlichen Erziehungsrechts der Beschwerdeführer aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und deren gewissensgeleitete Entscheidung in den Blick genommen, ihre Kinder aus Glaubensgründen vom Unterricht fernzuhalten. Dass nach den von den Fachgerichten getroffenen Feststellungen das Wohl der Kinder nicht gefährdet gewesen ist, die fünf ältesten Kinder sogar gute bis sehr gute Schulab-schlüsse erlangt und den Berufseinstieg gemeistert haben, vermag nichts an der Verpflichtung zu ändern, die Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen. Denn die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Selbst ein mit erfolgreichen Ergebnissen einhergehender Hausunterricht verhindert nicht, dass sich die Kinder vor einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen verschließen, und ist deshalb nicht geeignet, die insbesondere in einer Klassengemeinschaft gelebte Toleranz gegenüber einem breiten Meinungsspektrum nachhaltig zu fördern (vgl. BVerfGK 8, 151 ).

Verfassungsgerechte schießen gerne mit Kanonen auf Spatzen. Weil ein Elternpaar aus Hessen seine Kinder selbst unterrichtet, und zwar mit Erfolg selbst unterrichtet, steht zu befürchten, dass eine Parallelgesellschaft entsteht, eine weltanschauliche motivierte noch dazu. Deshalb, und um Minderheiten zu integrieren, dürfen die christlichen Eltern, die von den drei Verfassungsweisen aus Karlsruhe wohl als christliche Minderheit angesehen werden, ihre Kinder nicht selbst und nicht zuhause unterrichten. Dass es im deutschen Bildungssystem nicht um Meritokratie und erfolgreiche Wissensvermittlung geht, man könnte es nicht deutlicher machen.

Besonders amüsant ist es, wenn die Verfassungsgerechten behaupten, dass ein erfolgreicher Hausunterricht nicht verhindern würde, dass sich die hausunterrichteten Kinder dem Dialog mit “Andersdenkenden und -gläubigen” verschließen würden. Diese Erkenntnis hat vermutlich der heilige Verfassungsgeist auf den Zeilengläubigen aus Karlsruhe verteilt, denn Fakten, die ihre Behauptung stützen könnten, haben die Eingebungsvollen nicht.

Lächerlich wird das Urteil dann, wenn öffentliche Schulen als Paradies der Toleranz dargestellt werden. Angesichts eines derartigen Unsinns, der mit Realitäten an deutschen Schulen, wie wir sie z.B. anhand des männerhassenden Curriculums an bayerischen Schulen dargestellt haben, nichts zu tun hat, kann man sich nur fragen: Wo leben die Verfassungsgerechten eigentlich?

So hört man doch allerorten Klagen über die vielen Intoleranten, die in Deutschland z.B. Genderismus oder Diversität ablehnen. Dass diese vermeintlich Intoleranten und nicht zuletzt die Verfassungsrichter selbst, durch das deutsche Bildungssystem gegangen sind und nicht zu Hause unterrichtet wurden, lässt die Toleranz-Paradies-Vorstellung der Verfassungsgerechten irgendwo zwischen lächerlich und absurd zurück und man fragt sich abermals: Wo leben die Verfassungsgerechten eigentlich?

Da Karlsruhe zwar auf der falschen Seite des Rheines, aber doch in Deutschland liegt, kann man diese Frage, nur dahingehend beantworten, dass die drei Verfassungsausleger in einem Land leben, in dem die Ideologie vor der Realität kommt – in einem Land, in dem Hausunterricht aus Prinzip verboten ist. Egal, ob Eltern eine erfolgreiche Unterrichtung ihrer Kinder erreichen können oder nicht.

Da der Erfolg der unterrichteten Kinder auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt offen-sichtlich kein Kriterium ist, dem von den Verfassungsrichterlichen eine Bedeutung zugewiesen wird, bleibt nur die ideologische Indoktrination, wie sie an öffent-lichen Schulen erfolgt, als Begründung dafür, dass Hausunterricht nach Ansicht der drei aus dem Verfassungsland strafrechtlich verfolgt und Hausunterrichter zu Vorbestraften gemacht und mit Steuerhinterziehern, Körperverletzern und Unfallflüchtigen gleich gestellt werden.

So wichtig ist die ideologische Indoktrination, die als Erziehung zur Toleranz verkauft wird, dass die drei Weisen aus dem Verfassungsland nicht davor zurückschrecken, ein Geschütz wie die Schaffung einer Parallelgesellschaft aufzufahren, um damit auf die wenigen Spatzen zu schießen, die überhaupt Hausunterricht durchführen wollen.

Hier steht wohl viel auf dem Spiel, so dass Eltern in Deutschland klipp und klar erklärt werden muss, dass der Staat sein Indoktrinations- und Ideologisierungsmonopol im Bereich der Bildung nicht aufzugeben gedenkt.

Kinder gehören dem Staat, und wer das nicht einsehen will, geht demnächst in den Knast.

Quelle: http://www.pravda-tv.com/2014/11/bundesverfassungsgericht-stellt-klar-kinder-gehoeren-dem-staat/

Otto Schily´s Ende der BRD auf Facebook verschwunden

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Quelle: https://bewusstscout.wordpress.com/2015/07/27/otto-schilys-ende-der-brd-auf-facebook-verschwunden/

Zum Download: Otto Schili’s Ende der BRD

Ein wahres Gedicht: Heimkinder

Heimkinder

Unsere Geschichten sind grausam und lang,
kaum einer wills glauben in diesem Land,
drum schreib ichs hier auf, die Hoffnung stirbt zuletzt,
wie sehr unsre Körper und Seelen verletzt.
Durch Priester, Pädophile und Nonnen,
in Heimen leicht an ihre Opfer gekommen.
Erzieher nannte sich mancher auch,
hinterließ seine Spuren, nicht nur auf unserem Bauch.
Wir wurden misshandelt, missbraucht und zerschunden,
und glaubt mal nicht, die Zeit heilt die Wunden.
Nein, wir sind zerstört bis ans Ende des Lebens,
Erlösung von unsren Qualen suchten wir stets vergebens,
das kann man nicht fortfegen, ignorieren dieses Leiden,
wir waren verdammt, es zu verschweigen,
keiner wollte ihn hören, den Schrei unserer Seelen,
das Aufbäumen unserer Körper, die Enge in unseren Kehlen.
Doch jetzt haben wir endlich den Mut gefunden,
zu berichten allen von unseren Wunden,
wir schweigen nicht mehr und schützen die Verbrechen,
wir klagen an, dass sie zahlen die Zechen.
Wir wollen sie bringen zu den Knästen,
für was sie begangen in Heimen, Palästen.
Wir haben gehört, von den Praktiken, den gleichen,
die heute ebenfalls die Kinder erreichen,
in Heime gesperrt, missbraucht und geschlagen,
das soll sich kein “ Erzieher “ mehr wagen.
Wir haben vernommen, es werden immer mehr,
über einhundert am Tag, das ist keine Mär,
werden vom Amt, Polizei geholt und verschleppt,
in Heime, in Pflege, das Volk wird geneppt,
ganz so wie früher verschwinden die Kinder,
überlassen wie damals dem gleichen Schinder.
Generation über Generation wird zerstört hier im Land,
dienen den Heimen als willkommener Pfand,
zum quälen, zerstören und um Geld zu machen,
Kinder behandelt schlimmer als Sachen,
wir haben es erlebt und sind zerbrochen dabei,
drum wir fordern laut: lasst endlich die Kinder frei!
Wir hatten damals keine Lobby, keiner hörte uns zu,
nur so war es möglich, uns zu foltern in Ruh,
unsere Körper und Seelen zu brechen,
damals wie heute das größte Verbrechen.
Begangen an Kindern, unschuldig und klein,
die Täter müssen in den Knast hinein!
Für jetzt und für immer, bei Wasser und Brot,
wer Kinder quält, verdient den Tod!


Kristina Becker

Quelle: Kristina Becker

Schlag auf Schlag – WikiLeaks deckt aktive Rolle von Bundeskanzlerin Merkel in der NSA-Überwachung auf

12. Mai, 2015

WikiLeaks hat am heutigen Dienstag neue Dokumente veröffentlicht, darunter einen persönlichen Brief Merkel an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom AG, Kai-Uwe Ricke, aus denen hervorgeht, dass die deutsche Regierung aktiv die amerikanische Sicherheitsbehörde NSA unterstützt hat, massenhaft deutsche Unternehmen und Bürger zu überwachen. Dies war bisher vehement von der Merkel-Regierung bestritten worden.

Quelle: WikiLeaks

Quelle: WikiLeaks

Angela Merkel. CC BY 2.0

WikiLeaks hat heute Dokumente veröffentlicht, unter anderem einen Brief verfasst von Kanzlerin Merkel an Kai-Uwe Ricke, den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom AG (2002 bis 2006) sowie aktueller Zeugen im NSA-Untersuchungsausschuss (UA). In diesem Brief ersucht ihn die Kanzlerin, die Massenüberwachung des deutschen und internationalen Internets und der Telekommunikationsdaten am Knotenpunkt in Frankfurt zu erleichtern. Im Zuge dieser Operation unter dem Codenamen „Eikonal“ sind die abgefangenen Daten direkt an die NSA weitergeleitet worden. [Korrektur: Geleakt wurde nicht der besagte Brief selbst, sondern das umfangreiche Verhör des NSA-Untersuchungsausschusses mit Kai-Uwe Ricke bezüglich des Briefes. Das Protokoll kann hier eingesehen werden.] Der Brief war explizit an Ricke adressiert und als „persönlich“ ausgewiesen. Im Untersuchungsausschuss behauptete Ricke, einen solchen Brief nie gesehen zu haben. Tatsache ist jedoch, dass kurz nachdem der Brief abgesandt worden war, die Telekom dem BND unverzüglich Zugang gewährte zum Knotenpunkt gewährte.

Quelle: flickr.com/arbyter_org

WikiLeaks hat nun sämtliche Protokolle des ersten NSA-Untersuchungsausschusses (NSA-UA) des Bundestags von Mai 2014 bis Februar 2015 veröffentlicht. Es wurde jeweils eine Zusammenfassung für jede Sitzung auf Deutsch und Englisch erstellt.

„WikiLeaks veröffentlicht 1380 Seiten Transkriptionen nicht eingestufter (öffentlicher) Sitzungen. Zu Wort kommen 34 Zeugen – einschließlich 13 namentlich geheimgehaltener Zeugen des Bundesnachrichtendienstes (BND).“

Julian Assange, WikiLeaks-Gründer, sagte diesbezüglich:

„In dieser wichtigen Untersuchung des Bundestages sind die deutsche und internationale Öffentlichkeit die Leidtragenden. Der Zweck dieser Untersuchung ist es aufzudecken wer verantwortlich dafür ist, dass die Rechte einer Großzahl von Menschen verletzt wurden sowie wie diese Verstöße begangen wurden. Als Leidtragende hat die Öffentlichkeit das Recht die Arbeit des Untersuchungsausschusses einzusehen. Nur durch effektive öffentliche Aufsicht können die dem Untersuchungsausschuss gesetzten Ziele – Transparenz und Gerechtigkeit – erreicht werden.“

Hinweis der Redaktion:

Liebe Leserinnen und Leser: Eine tiefere Analyse der Ausschussprotokolle ergab eine neue Einschätzung der Sachlage. Diese findet sich hier: RT Deutsch Analyse der Wikileaks-Protokolle zum NSA-UA: Stammte Brief an Telekom-Chef Ricke von der Schröder-Regierung?

Quelle: http://www.rtdeutsch.com/19594/inland/schlag-auf-schlag-wikileaks-deckt-aktive-rolle-von-bundeskanzlerin-merkel-in-der-nsa-ueberwachung-auf/

Merkel und Generalbundesanwalt Range demonstrieren fehlende deutsche Souveränität

Merkel und Generalbundesanwalt Range demonstrieren fehlende deutsche Souveränität

 

Die im Jahr 2013 durch die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden angestoßene NSA-Affäre hat bis heute ihre Nachwirkungen. Es ist nicht nur bekannt geworden, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst (BND) dem US-Geheimdienst NSA seit Jahren bei der Ausspähung europäischer und womöglich deutscher Ziele behilflich war, es wird auch immer mehr deutlich, dass die Bundesregierung nicht den Mut aufbringt, deutsches Recht – zur Not auch gegen die Interessen der USA – durchzusetzen.

Die Bundesregierung weigert sich bisher, die Listen mit den Zieldaten (Selektoren) der NSA den relevanten Bundestagsgremien, also dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium, freizugeben, weil die US-Regierung kein „grünes Licht“ gegeben hat.

Bundeskanzleramt und Bundesnachrichtendienst versuchen sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben, obwohl mittlerweile durch eindeutige Dokumente belegt werden kann, dass die Bundesregierung über das Bundeskanzleramt mindestens seit dem Jahr 2008 über die Beihilfe des BND zur US-Spionage im Bilde gewesen sein muss. Möglicherweise war das Ausmaß aber auch schon seit dem Jahr 2002 bekannt, als der damalige Chef des Bundeskanzleramts und heutige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) für das diesbezügliche Memorandum of Agreement verantwortlich zeichnete. Schon im Jahr 2013 sagte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter dazu: „Dieses Dokument ist bis heute die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA in Bad Aibling. Dieses Abkommen geht zurück auf eine Grundsatzentscheidung des damaligen Chefs des Bundeskanzleramts Frank-Walter Steinmeier.“ Die derzeitige Verweigerungshaltung der Bundesregierung spricht Bände, macht sie doch einmal mehr deutlich, dass es ihr an echter Souveränität mangelt.

Im Jahr 2013 wurde ebenso bekannt, dass das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel über Jahre hinweg von der NSA ausgespäht wurde. Wie wenig ernst sie ihre eigene Aussage „Ausspähen unter Freunden geht gar nicht“ nimmt, wird nun daran deutlich, dass sie kein Problem damit hat, dass Generalbundesanwalt Harald Range das diesbezügliche Verfahren gegen die USA eingestellt hat. Die USA wollen sich bis heute nicht zur Ausspähung Merkels äußern. Der ehemalige NSA-Chef Michael Hayden sagte, dass er nicht bereit sei, sich für den Vorgang zu entschuldigen, nur dafür, dass er publik geworden ist. Seitens der USA erhielt die Generalbundesanwaltschaft erwartungsgemäß keinerlei Amtshilfe, was nochmals verdeutlicht, wie herzlich egal der US-Regierung deutsches Recht und deutsche Interessen sind. Von Partnerschaft auf Augenhöhe kann Merkel zwar in ihren Sonntagsreden erzählen, Realität ist sie dennoch nie gewesen.

Obwohl es handfeste Belege (Dokumente, Abschriften, Snowden-Materialien) dafür gibt, dass Merkel spätestens seit dem Jahr 2005 (möglicherweise schon seit 2002) ausspioniert wurde, akzeptieren Merkel und Range diesen offenkundigen Rechtsbruch und demonstrieren, wie wenig frei, souverän und handlungsfähig Deutschland derzeit ist.

Ein souveräner Staat würde daraus die folgerichtigen Konsequenzen ziehen und sämtliche US-Institutionen, -Geheimdienste und -Streitkräfte aus Deutschland verbannen.

Ronny Zasowk

Quelle: http://deutsche-stimme.de/2015/06/13/merkel-und-generalbundesanwalt-range-demonstrieren-fehlende-deutsche-souveraenitaet/

SPD-Bürgermeister sendet Hilferuf: Türken terrorisieren Dorf!

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Die folgende Nachricht steckt voll kleiner Sensationen (oder auch nicht). Die Ingredienzien: Ein SPD-Bürgermeister – Sie haben richtig gelesen, kein Tippfehler: SPD, nicht NPD. Ein (bisher) friedliches deutsches Dorf und eine türkische Familie mit drei „Plagen“, die 13, 15 und 19 Jahren alt sind. Ein 15-Jähriger(!) zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung(!) Verurteilter. Und letztlich: „seit Ewigkeit“ Hartz IV.

Es geht um die Gemeinde Fachbach, eine zwölfhundert Seelen große Idylle an der Lahn (Nähe Koblenz), friedlich und unauffällig. Der Bürgermeister, seit 17 Jahren im Amt, ist stolz auf seine kleine Gemeinde und geachtet. Wäre da nicht die türkische Familie, die den Ort seit einem Jahr mit regelrechtem Terror überzieht (Raub, Diebstahl, Schlägerei und Beleidigung). Ein Vorgang, der von der sonst liebedienerischen Presse nicht verharmlost werden kann. Das örtliche Monopolblatt „Rhein-Zeitung“ (RZ) aus Koblenz (mit einer Auflage von knapp 200.000 Exemplaren eines der großen Regionalblätter Deutschlands) konnte nicht umhin, in seiner Ausgabe vom 4.2.15 Roß und Reiter zu nennen.

Zunehmende Straftaten von Türken

Was bisher geschah: Seit einem Jahr mehren sich die Straftaten in dem Ort, verübt (ausschließlich) von Kindern einer zugezogenen türkischen Familie – begleitet von Haßtiraden gegen „Scheißdeutsche“. Sie bedrohen die Dorfbewohner und beschimpfen sie mit Ausdrücken wie „Hurensohn“ oder „Mißgeburt“. Die Polizei ist machtlos, rückt immer wieder an – und unverrichteter Dinge wieder ab, weil die Täter noch „Kinder“ sind.

Ein Beispiel: Im Fachbacher Gasthof „Zum Engel“, eine Gemeindeversammlung. Da stürmen zwei der drei Türken-Jugendlichen herein und wollen auf die Toilette. Als der Wirt dies ablehnt, droht einer von ihnen: „Ich fick euch alle!“ Die hinzugerufene Polizei wird beschimpft: „Schießbulle. Hurensohn!“

Schuld: die deutsche Gesellschaft

Die alleinstehende 40-jährige Mutter, die miserabel Deutsch spricht, gibt die Schuld an den Ausschreitungen ihrer Söhne der deutschen Gesellschaft: Sie wohne seit 36 Jahren in Deutschland und beziehe Hartz IV. Während ihrer Schulzeit, sagt sie zu ihrer vorgegebenen Entlastung, sei sie als „Türkenfotze“ beleidigt und gedemütigt worden. Sie – und jetzt ihre Kinder – hätten in der Schule deshalb „Schwierigkeiten gehabt“ (RZ). „Das ganze Dorf will uns nicht“, klagt sie (RZ).

Der 15-jährige Sohn geht seit einem Jahr nicht mehr in die Schule, da keine Bildungsanstalt bereit ist, ihn aufzunehmen, weil er „überall randalierte und prügelte“ (RZ). Außerhalb der Schule benahm er sich genauso. Attacken gegen Bürger und Polizisten gehören zu seinem Standardverhalten. „Die Polizei führte zig-Verfahren, stellte aber viele ein, da der Junge noch nicht strafmündig war“, schreibt die RZ. „Er schlug einen Rentner bewußtlos, verprügelte einen Verkäufer, bedrohte einen Jugendlichen mit Pfefferspray und nahm ihm seine Musikbox weg“ (RZ).

„Irgendwann reicht es!“

Der Bürgermeister, weder „ausländerfeindlich“ noch „Nazi“, wollte den Terror nicht mehr ertragen. Er schrieb im Gemeindebrief an alle Einwohner einen Hilferuf, Überschrift: „Irgendwann reicht es!“: „…Seit mehreren Monaten terrorisieren drei Jugendliche bzw. Kinder unser Dorf und auch unsere Nachbargemeinde Nievern. Mehrmals wurde die Polizei zu Hilfe gerufen, um Abhilfe zu schaffen. Doch auch den nicht beneidenswerten Polizisten fehlt jegliche Handhabe. Erst letzte Woche wurde ich Zeuge, wie der Wirt einer Gaststätte in unserer Gemeinde aufs Ärgste beleidigt und verbal wie auch körperlich angegangen wurde(…)

Ausdrücklich betonen möchte ich, daß ich nicht fremden- oder ausländerfeindlich eingestellt bin und hier auch keine Hetzjagd betreiben möchte. Ich habe sehr viele positive Erfahrungen mit Nichtdeutschen gemacht und zähle auch viele zu meinem Bekanntenkreis. Aber gerade um diese zu schützen, müssen wir uns gegen die wehren, die Spielregeln unserer Gesellschaft nicht beachten, und beleidigen lassen müssen wir uns auch nicht…“

Ein einmaliger Vorgang, der sicher manchem Bürgermeisterkollegen anderer Gemeinden aus dem Herzen spricht. Fragt sich nur, wie bei soviel „Fremdenhaß“ und „Ausländerfeindlichkeit“ der tapfere Mann noch sein SPD-Parteibuch behalten darf. Die antifa wird´s schon richten.

Gericht gesichert wie bei Terroristen

Nach den letzten Übergriffen kamen die Kerle wieder einmal vor Gericht, der 15-Jährige mit seinem 19-jährigen Bruder. Das Amtsgericht Lahnstein konnte nur unter verschärfter Polizeibewachung tagen, da die jungen Türken Anschläge angekündigt hatten, „eine Bombe zu werfen und alles abzufackeln“ (RZ). Ein Wachtmeister konnte sich nur durch Einsatz von Pfefferspray gegen die Übergriffe wehren.

Der 15-Jährige baute sich vor dem Staatsanwalt auf und schrie: „Was guckst Du?“ „Du Wichser!“ „Ich fick Dich gleich hier!“ Sein Bruder assistierte: „Ich find raus, wo Du wohnst. Ich mach Dich kalt!“

„Eine tickende Zeitbombe“

Beide Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt: Der 19-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten, der 15-Jährige (schlimmere) Bruder zu zehn Monaten Jugendstrafe – ohne Bewährung (alle Urteile noch nicht rechtskräftig), da er seit seinem 13. Lebensjahr auffällig geworden war. Das Gericht stellt fest: „Wir haben hier junge Leute, die völlig respektlos sind und erschreckend uneinsichtig.“ Der Staatsanwalt beurteilte den 15-Jährigen, er terrorisiere ganz Fachbach und sei „eine tickende Zeitbombe“ (RZ).

Er wird einsitzen und nach zehn Monaten als Schwerkrimineller entlassen werden. Die Erfahrung zeigt, daß Gefängnisse die „besten“ Schulen des Verbrechens sind. Etwa zwei Drittel der Jugendlichen, die in Haft saßen, verüben danach wieder eine Straftat.

Fazit: Hier haben offensichtlich alle versagt: Die Mutter und die (Jugend-)Behörden. Die Gesellschaft ist hilflos.

von Peter Helmes

Quelle: conservo.wordpress.com

Meine Quelle: https://www.netzplanet.net/spd-buergermeister-sendet-hilferuf-tuerken-terrorisieren-dorf/20371/

Deutsche Justiz im Zwielicht

Von Jochen Wittmann

Kämpft für ihren Sohn: Erica Duggan.  Foto: dpa

Sensationelle Enthüllungen zum Prozessauftakt: Zwölf Jahre nach dem Tod eines jungen Briten in Wiesbaden haben Behörden in London den Fall neu aufgerollt. Ihre Einschätzung: Der von den deutschen Behörden angenommene „Suizid durch Verkehrsunfall“ war gestellt.

Im März 2003 kam ein junger Brite unter merkwürdigen Umständen in Wiesbaden ums Leben. Jeremiah Duggan, ein 22-jähriger Jude aus London, soll, wie Polizei und Staatsanwaltschaft befanden, in suizidaler Absicht auf die Bundesstraße B 455 gelaufen sein und sich vor ein Auto geworfen haben.

Seine Mutter Erica Duggan hat an die amtliche Version vom „Suizid durch Verkehrsunfall“ nie geglaubt. Sie hat Nachforschungen anstellen lassen, nachdem die Ermittlungen der deutschen Behörden bald eingestellt wurden. Sie hat Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt. Und sie hat eine in der deutschen Rechtsgeschichte durchaus seltene Ermittlungserzwingung erreicht, wonach ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt die Wiesbadener Staatsanwaltschaft anwies, nochmals Ermittlungen durchzuführen. Getan hat sich aber nicht viel. Der Polizist, der 2003 den Fall bearbeitete, bekam ihn auch 2012 zugewiesen, und man kann nicht behaupten, dass er schnell und zügig gearbeitet hätte.

Zwölf Jahre nach dem Tod von Jeremiah Duggan versucht jetzt eine gerichtliche Untersuchung in Großbritannien Licht auf die Causa zu werfen. Im Königreich ist es bei einem ungeklärten Todesfall vorgeschrieben, dass ein „Coroner“, ein Untersuchungsbeamter mit Richterstatus, eingesetzt wird, um die Todesursache festzustellen. Am Dienstag begann in Barnet, Nord-London, eine dreitägige Untersuchung, die zumindest eines zeigen dürfte: dass die Lesart der deutschen Behörden nicht stimmen kann.

Gutachter äußert Zweifel

Nach deren Auffassung wurde Jeremiah Duggan zuerst von einem Auto erfasst, in die Luft geworfen und anschließend von einem weiteren überrollt. Zu Beginn der Untersuchung in London nahm ein forensischer Sachverständiger zu diesem Sachverhalt Stellung. Paul Canning hatte sich 42 Fotos genauer angeschaut, die vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen gemacht wurden. Er konnte „nicht die geringste Spur von Blut, Gewebe oder Kleidung“ auf den beiden Autos entdecken, was doch erwartet werden müsse, wenn es zu einer Kollision bei hoher Geschwindigkeit gekommen wäre. Auch auf der Fahrbahn sei kein Blut oder menschliches Gewebe zu finden. Beide Fahrzeuge wiesen eine Reihe von Aufprallpunkten auf, die ein Zusammenstoß mit einem Körper nicht hätte erzeugen können.

Sowohl an der Kleidung und den Schuhsohlen von Duggan als auch an beiden Fahrzeugen habe er Sand festgestellt, allerdings nicht auf dem Asphalt der Bundesstraße B 455. Canning kommt zu dem Schluss: An dem angeblichen Unfallort kann es zu keinem Unfall gekommen sein. Der Sand lege nahe, dass Duggan und die beiden Fahrzeuge gemeinsam an einem dritten Ort gewesen wären. Kurz: Seiner Auffassung nach sei der Unfall gestellt worden: „Es muss ein Set-up gewesen sein.“

Mutmaßungen über Sekte

Ziemlich sensationelle Enthüllungen für einen Prozessauftakt. Es lässt nicht nur die Wiesbadener Behörden dumm dastehen, die ja schon vor zwölf Jahren zu ähnlichen Schlüssen hätten kommen können, hätte man nur ordentlich ermittelt und nicht vorschnell die Karte „Suizid“ gezogen. Sollte es stimmen, dass der Unfall fingiert wurde, bekommt auch jene Version Glaubwürdigkeit, die Erica Duggan für wahrscheinlicher hält: Dass hinter dem Tod ihres Sohnes die LaRouche-Organisation steckt.

Diese von der Bundesregierung als „Politsekte“ eingestufte Bewegung tritt unter Decknamen wie „Bürgerrechtsbewegung Solidarität“, „Schiller-Institut“ oder „Europäische Arbeiterpartei“ in Erscheinung, hängt Verschwörungstheorien an und gilt als notorisch antisemitisch. In Wiesbaden ist ihr europäisches Hauptquartier. Jeremiah Duggan war im März 2003 auf einer Veranstaltung des dortigen Schiller-Instituts und outete sich als Jude. Offenbar unter konkreter Gefährdung von Leib und Leben. Am 27. März rief er aus Wiesbaden in den frühen Morgenstunden seine Mutter an und war in Panik: Er sei in großen Schwierigkeiten, sie solle bitte sofort kommen. Eine Dreiviertelstunde später war er schon tot. Erica Duggan vermutet, dass Jeremiah von Mitgliedern der LaRouche-Organisation in den Tod gejagt, wenn nicht ermordet wurde. Eine Reihe von Indizien, die diese These stützen könnten, sollen in der dreitägigen Anhörung zur Sprache kommen

Quelle: http://www.fr-online.de/rhein-main/kriminalitaet-deutsche-justiz-im-zwielicht,1472796,30741852.html

Von der IG Farben zur EU

Wichtig!

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Quelle:  pontius0pilawan

Durchs wilde Absurdistan – oder: Wie „Reichsbürger“ den Fortbestand des Deutschen Reiches beweisen wollen

LKV 12 | 12 22. Jahrgang, Seiten 529 – 576

Landes- und Kommunalverwaltung

Verwaltungsrechts-Zeitschrift

für die Länder Berlin | Brandenburg | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Thüringen

Herausgeber: Dr. Michael Benndorf, Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg | Prof. Dr. Michael Brenner, Universität Jena | Prof. Dr. Bernd Dammert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Leipzig | Prof. Dr. Matthias Dombert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Potsdam | Dr. Claus Esser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Erfurt | Dr. Matthias Grünberg, Vizepräsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Bautzen | Jürgen Kipp, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg a.D. | Prof. Dr. Winfried Kluth, Universität Halle-Wittenberg | Dr. Raimund Körner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Joachim Lindner, Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Weimar | Dr. Michael Moeskes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Magdeburg, Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) | Prof. Dr. Jochen Rozek, Universität Leipzig | Prof. Dr. Helge Sodan, Freie Universität Berlin | Prof. Dr. Wolf-Uwe Sponer, Landesdirektion Sachsen | Dr. Joachim Vetter, Senatsdirigent, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin

Länderreferenten: Berlin: Dr. Ulrich Marenbach, Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg | Brandenburg: Ruben Langer, Richter am Verwaltungsgericht, Potsdam | Sachsen: Dr. Barbara Helmert, Staatsanwaltschaft Dresden | Sachsen-Anhalt: Dr. Lars Bechler, Richter am Verwaltungsgericht, Halle/Karlsruhe | Thüringen: Dr. Hans-Jürgen Kulke, Universität Jena

Schriftleitung: Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Potsdam (Hauptschriftleiter) | Ruben Langer, Richter am Verwaltungsgericht, Potsdam | Dr. Ulrich Marenbach, Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Redaktionsanschrift: LKV – Landes- und Kommunalverwaltung, Hauptschriftleitung, Mangerstr. 26, 14467 Potsdam

E-Mail: lkv@nomos.de, Internet: http://www.lkv.nomos.de

Durchs wilde Absurdistan – oder: Wie „Reichsbürger“ den Fortbestand des Deutschen Reiches beweisen wollen

Christa Caspar und Reinhard Neubauer, Berlin*

In dem Beitrag geht es um ein relativ neues Phänomen, das Verwaltungen mit einer Flut von abstrusen Schreiben beschäftigt: das der „Reichsbürger“, wie sie sich selbst bezeichnen. Die Autoren setzen sich mit der Argumentation der Reichsbürger“ auseinander.

Zum gesamten Beitrag: Aufsatz_LKV_12_12