Es ist lebensnotwendig, um den Unterschied zwischen juristischer und natürlicher Person zu wissen.
Natürliche Personen unterliegen nicht der BRD-Gerichtsbarkeit, sind nicht steuerpflichtig, nicht rentenpflichtig. Diese Rechte sind unveräußerlich.
Darum greift das Establishment zu einem Trick und erfand die juristische Person. Keiner muß vor einem Gericht erscheinen oder Steuern zahlen, solange er sich nicht „freiwillig“ zu dieser juristischen Person bekennt.
Wenn der Richter fragt: „Sind Sie X / Y“ und sie bestätigen dies bekennt man sich zur juristischen Person und unterwirft sich der Gerichtsbarkeit.
Crashkurs für „Nullmerker“, „Kollaborateure“, „Verleugner“, „Volks– und Kindervernichter“, „Kriegstreiber“ und „Vaterlandsverräter“ in der rechtlos Stellung des gesamten deutschen Volkes – inklusive als Hauptopfer sämtliche „BRD“-Bediensteten vom kleinsten Verwaltungsangestellten
über den „Polizisten“ bis hin zum „Richter“
– Unterschied natürliche Person (§ 1 BGB) und juristische Person (§ 90 BGB) – völkerrechtswidriger „Schirmherr“ über das zerstörerische römische Recht = Frau MERKEL, sowie deren organisierte Handlanger im Hintergrund. Provozierte „Verheizung“ von „BRD“-Bediensteten und gewerbliche Betriebe mit „Steuernummer“ im Innenverhältnis, ins offene Messer rennend –
ohne Verstand, respektive deren automatischer Vogelfreiheit.
Das deutsche Volk ist frei. Die „BRD“ und deren Personal sind es nicht!
Quelle: HRB51411