ARGE BETRÜGT ! EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG = VERSKLAVUNG
Veröffentlicht am 29.03.2012
UNTERSCHREIBEN SIE DIESEN WISCH NIEMALS !
AN ALLE – GANZ WICHTIG!
Keiner muß eine EV unterzeichnen (bzw. vereinbaren). Auch der ersetztende Verwaltunghsakt ist eine versteckte Lüge!
Warum: Keiner weiß, das die Begriffe – soll – kann und ist – im verwaltungsrechtlichen andere Bedeutungen haben. So heißt es im § 15 SGB II überall im Text nur soll.
Soll bedeutet – de jure – aber kann, muß aber nicht. Erst wenn – ist – dastehen würde, wäre es muß! Kling verrückt, ist aber so.
Der Trick besteht darin, dem rechtsunwissenden vorzutäuschen, das Wörtchen – soll – bedeutet *soll*.
Warum steht da nicht – ist -?
Weil es nach dem Grund- und Völkerrecht rechtswidrig wäre.Es darf weder jemand zu einem Vetrag noch zur Arbeit gezwungen werden.So urteilte auch das LSG zur Problematik, daß eine Eingliederungsvereinbarung nicht zu schließen *ist*.Was glaubt ihr wie parallelisiert euch die Jobis(JCenter) oder Sozis(SG) angucken, wenn ihr denen das so vortragt.Also klares NEIN!
ACHTUNG zu min2:58
(SGB II§ 31 Pflichtverletzungen)neu2012!!!!!
1. …Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden „Verwaltungsakt“ nach § 15 Absatz 1 Satz 6 …..
Quelle: aufzurwahrheit