Am 12.02.2015 war in der Sächsischen Zeitung folgendes zu lesen:

Am 12.02.2015 war in der Sächsischen Zeitung folgendes zu lesen:

Bei einer Kollision soll ein Mann Schäden verursacht haben. Doch der hat im Bautzener Gericht eine ganz eigene Sicht auf die Dinge.

Von Stefan Schramm

© dpa

Sie stehen am Anfang jeder Hauptverhandlung vor Gericht: die Angaben zur Person des Angeklagten. Der ist verpflichtet, sie wahrheitsgemäß zu nennen. Die Wahrheit des Mannes, der gestern auf der Anklagebank im Amtsgericht Bautzen saß, ist jedoch eine andere. Landmaschinenschlosser sei er von Beruf, 1961 in Bautzen geboren und wohnhaft in einem Ortsteil von Malschwitz. So weit, so gut. Doch auf die Frage, ob er deutscher Staatsangehöriger sei, antwortete er: „Ich bin Bürger des Bundesstaates Freistaat Sachsen.“

Anhänger einer Verschwörungstheorie

Das nahm der Richter gelassen zur Kenntnis – weiß er doch aus vorangegangenen Verhandlungen, mit wem er es zu tun hat: mit einem „Reichsdeutschen“. So bezeichnen sich die Anhänger der Verschwörungstheorie, nach der das Deutsche Reich nicht in Form der Bundesrepublik fortbestehe. Diese Leute berufen sich wahlweise auf Bestimmungen, die von den Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg erlassen wurden oder aus der Weimarer Verfassung und noch älteren Rechtsdokumenten hervorgehen. Und so bezeichnet sich der 53-jährige Angeklagte als Sachse, obwohl die Nationalsozialisten im Zuge ihrer Gleichschaltung 1934 die Staatsbürgerschaften der einzelnen Länder zugunsten einer einheitlichen Deutschen abgeschafft hatten.

Auch das Gericht lehnt der Mann ab. Er habe den Richter nach dessen eigenen Angaben in einem Schreiben als „Angestellten der BRD GmbH“ bezeichnet und 90 Millionen US-Dollar von ihm gefordert, da er sich von der bundesdeutschen Justiz zu Unrecht verfolgt sehe. Dabei war das Delikt, das die Staatsanwaltschaft dem 53-Jährigen zur Last gelegt hat, im Vergleich mit Mord, Raub und Vergewaltigung relativ harmlos. Eines Abends im November 2012 soll er durch eine Unachtsamkeit von der Straße zwischen Wartha und Kleinsaubernitz abgekommen, dann aber unerlaubt vom Unfallort geflohen sein. „Mir kam jemand entgegen. Ich musste ausweichen und bin in den Graben gerutscht“, erklärte der Mann.

Glimpfliches Ende

Er holte Hilfe, weil der Wagen beschädigt war. Die bekam er von einem ihm bekannten Spediteur, der ganz aus der Nähe mit einem Radlader an der Unfallstelle anrückte, um das Auto zu bergen. Doch in der Zwischenzeit hatte eine Zeugin die Polizei alarmiert, die just bei dem Abschleppversuch an der Zufahrt zum Campingplatz am Olbasee eintraf. Doch die Beteiligten flüchteten. Der Angeklagte suchte zu Fuß das Weite. Die Beamten verfolgten den Radlader und nahmen dessen Fahrer vorläufig fest, wobei er Widerstand leistete. Wenig später traf am Unfallort die Feuerwehr ein. Aus dem Unfallwagen lief Diesel aus. Die Kameraden schnitten den Kofferraum des Autos auf und fanden darin Utensilien, die sich zum Spritklau eignen. Weil das Auto wohl wegen der Ablehnung seines Halters gegenüber deutschen Behörden mit polnischen Kennzeichen ausgestattet war, vermutete die Polizei, dass sie es mit Dieseldieben aus dem Nachbarland zu tun hatte.

Vor Gericht wollte der Angeklagte diesen Vorwurf mit einer Tankquittung entkräften. Verantworten musste er sich allerdings nur für die Unfallflucht. Denn bei der Kollision habe er nach Angaben des Richters zwei Leitpfosten beschädigt. Für deren Reparatur und für das Binden des ausgelaufenen Diesels waren rund 800 Euro fällig.

Doch der Mann kam glimpflich davon. Richter Dr. Dirk Hertle stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein, da das Delikt gesamtstrafenfähig mit einer anderen Verurteilung war: Erst im Dezember hatte er den 53-Jährigen wegen unerlaubten Besitzes einer Luftdruckwaffe ohne Prüfzeichen zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Übrigens trägt die Staatskasse der dem Angeklagten offenbar missliebigen Bundesrepublik somit nicht nur die Verfahrenskosten, sondern kommt auch für dessen Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohnkosten auf.

Soweit Stefan Schramm von der von PEGIDA als Lügenpresse bezeichneten Sächsischen Zeitung. Der Journalist Stefan Schramm fiel hier nicht als Lügner, sondern als schlechter Allgemeinwissender und Recherchierer auf.

Das französische Restitutionsgericht (Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation) hat am  6. Januar 1947 alle Nazigesetze aufgehoben. Das Gericht wörtlich: Die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 ist unter Umständen zustande gekommen, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt hat“ und „dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21. März 1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“ Die von Adolf Hitler erlassene Straffreiheitsverordnung (SrtFVO) vom 21. März 1933 (Verordnung des Reichspräsidenten über die Gewährung von Straffreiheit vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 134) wurde aufgehoben. Das gleiche gilt ab 06.01.1947 für alle Nazigesetze nach dem 05.03.1933, ordnete das Gericht an: „Aus all diesen Gründen erlässt das Tribunal Général als oberste Instanz folgendes Urteil (Journal Officiel 1947, S. 605-635.): Das Urteil gegen Heinrich Tillessen wird infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, dass die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind.“

Der Journalist Stefan Schramm liegt also mit dem zugeben, dass die Bundesrepublik Deutschland Nazigesetze anwendet zwar richtig, weil faktisch die Gesetze der Nationalsozialisten völkerrechtswidrig weiter angewendet werden. Allerdings zeigt dies auch, dass er ein sachlich nicht fiter Journalist ist und auch nicht recherchiert hat, denn mit dem Tillessen-Urteil sind die Deutschen Staaten wegen Aufhebung der Gleichschaltungsgesetze durch die Alliierten wieder vorhanden. Und somit gibt es auch die Staatsbürgerschaft Sachsen wieder sobald eine Willenserklärung auf die Sächsische Verfassung vom 01.11.1920 abgegeben wurde, was der im Artikel erwähnte Sachse auch getan hat. Der Siegermacht Russland liegt dessen Willenserklärung auch vor, was StaSeVe Aktuell recherchierte.

Dass der sächsische Bürger das für ihn unzuständige Handelsgericht ablehnte ist faktisch völkerrechtlich völlig richtig. Als exterritorial zur Bundesrepublik Deutschland stehender Sachse ist dieses Gericht auch nicht zuständig. Einen Handelsvertrag mit der Firma Amtsgericht Bautzen, einer Unterabteilung der Firma Landgericht Görlitz Bewährungshilfe, DUNS-Nummer: 340548319 eingetragen in der Firmen-Rubrik SIC 8322 Individuelle und Familien Soziale Dienste hat der Bürger des Bundesstaates Freistaat Sachsen nicht abgeschlossen! Also hat er die Ladung zu einer Verhandlung vor einer ihm nichtbekannten Firma auch nicht bestellt. “Wer anschafft der zahlt” heisst es im Handel.

Der Journalist Stefan Schramm ist wirklich ein absolut schlechter Recherchierer. Er schreibt in seinem letzten Satz seines Artikels:

“Übrigens trägt die Staatskasse der dem Angeklagten offenbar missliebigen Bundesrepublik somit nicht nur die Verfahrenskosten, sondern kommt auch für dessen Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohnkosten auf”.

Auch da liegt er falsch: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Verwaltungseinrichtung der Alliierten also kein Staat und wird in der Unterorganisation durch Firmen verwaltet. Seit 1990 ist der Boden des Deutschen Reiches freigegeben (Artikel 7 Abs. 2 des 2plus4-Vertrages). Der dort verwendete Fachbegriff der Alliierten Deutschland ist nach dem Shaef-Gesetz Nr. 52 das bis heute gilt: “Deutschland” bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat. (Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel 7 Ziff. 9 Buchstabe e). Es wurden aber nur die beiden Verwaltungen DDR und BRD-Alt zusammengelegt und kein Friedensvertrag geschlossen. Somit gilt das Besatzungsstatut weiter für alle Bewohner in Deutschland. Ein Staat hat Bürger eine Verwaltung hat Bewohner (Grundgesetz Artikel 5 spricht nur von Bewohnern!). Das alle Gesetze der Alliierten gelten ergibt sich nachfolgend:

Überleitungsvertrag Info

Und das bestätigt auch die Bundesregierung:

Überleitungsvertrag - Gültigkeit - bestätigt

Es hat die Abteilung Amtsgericht Bautzen der Firma Landgericht Görlitz das handelsrechtliche Verfahren mit Angebot an den Betroffenen ausgelöst. Somit muss diese Firma auch etwaige Kosten tragen.

Die Erwerbsminderungsrente ergibt sich durch handelsrechtliche Verträge mit einer Versicherungsgesellschaft in der Bundesrepublik.

Das Besatzungssubjekt Bundesrepublik ist nach faktischer Festlegung der Alliierten bis zu einem Friedensvertrag auch zuständig für in Not geratene Deutsche in den Grenzen vom 31.12.1937, was sich im SGB XII § 133 der Bundesrepublik Verwaltung nachlesen lässt.

Aber von dem allen hat der Journalist Stefan Schramm entweder keine Ahnung oder er hat nicht gut genug sich sachkundig gemacht bevor er seinen oben aufgeführten Artikel schrieb.

Vom Handelsrecht UCC hat er auch keine Ahnung, weil sonst hätte er nicht den privaten Handel zwischen dem Angeklagten und Dirk Hertle in die Öffentlichkeit gebracht, was eine Entehrung der beiden darstellt!

Wir gehen auch davon aus, dass der Reichsbürger und Journalist Stefan Schramm nicht weis, dass alle Deutschen Reichsbürger sind. Aber wenn er den aufklärenden Artikel liest wird er sicherlich recherchieren.

Naja aber es gibt auch immer noch Bewohner die für schlechten Journalismus Geld ausgeben.

Eigener Artikel -staseve- vom 18.02.2015

Quelle: https://staseve.wordpress.com/2015/02/18/theater-um-unfallflucht-oder-die-unwissenheit-des-journalisten-stefan-schramm-von-der-sachsischen-zeitung-um-die-wahrheit-des-besatzungsstatut/

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