EGV aufgehoben! – UPDATE Juli 2014

Veröffentlicht am 12.07.2014

Video selbsterklärend – Anschauen. Nachmachen. Mitmachen.
Gemeinsam sind wir stark. WIR SIND VIELE ! ! !

EGV aufgehoben! Jobcenter zahnlos geworden?!:

Ein Video für Hartz-4-Empfänger:

Interview Ralf Boes:

Interview Inge Hannemann:

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AUSZUG „Ein Video für Hartz-4-Empfänger“ – wie vorgelesen – :

ICH BIN DER MEINUNG, die EGV schränkt MASSIV meine Grundrechte ein, deswegen lehne ich selbige ab und unterschreibe nicht.

Wenn es GESETZ wäre, müsste ich ja gar nicht unterschreiben!

Ich will die Gesetze sehen, die mich angeblich verpflichten diese Dinge anzunehmen.

Im Falle einer Gerichtsverhandlung wird nicht die ARGE, sondern der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit/Jobcenter vorgeladen, weil seine Unterschrift auf dem Vertrag steht.

Wenn Sie nicht aufhören, mich zu einer Unterschrift zu zwingen, werde ich Sie wegen Nötigung anzeigen.
– Verstärkung
– Kürzung
– Komplettsperre

Alles anhören, dann gehen mit den Worten: ICH LASSE MICH DAVON NICHT EINSCHÜCHTERN, IM NOTFALL LASSE ICH DIES EINEN DRITTEN ENTSCHEIDEN.

– Verwaltungsakt – Widerspruch einlegen, ohne Rechtmäßigkeit oder Gesetze zu erwähnen.

Die EGV verstößt gegen viele GRUNDRECHTE.

Art. 1 GG
MENSCHENWÜRDE

Art. 2 GG
GeschützteVertragsfreiheit I Selbstbestimmungsrecht I

Art.11 GG
Bewegungsfreiheit I Freizügigkeit I

Art. 12 GG
FREIE BERUFSWAHL

Art. 14 GG
Schutz des Eigentums

Nach Artikel 2 des ILO-Übereinkommens über ZWANGS- UND PFLICHTARBEITEN, ist:

„Jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, VERBOTEN“.

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LASST EUCH NICHT ENTWÜRDIGEN ! ! !
LIEBE&FRIEDEN, LICHT&SEGEN

Quelle: optimizzo

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