Unsere Richter sind unser Unglück
-Pfusch in der Justiz-
Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen!
Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990).
Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst.
Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz.
Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“.
Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter!
Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte!
Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen!
Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet.
Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.
Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!
Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN urteilen!
Sog. Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben viele sog. Richter ihre Urteile nicht!
In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen „staatlichen“ Richters wirksam.
Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden Sie auch noch in § 126 BGB der aufgelösten BRD.
Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 06.12.1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwG 81,32; Beschluss vom 27.01.2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1554).
Für Richter gelten die Schriftformerfordernisse in noch verschärfterer Form: Gemäß §275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss vom Mitwirkenden bzw. verantwortlichen Richter zu unterschreiben.
Im Zivilrecht gilt alternativ der Paragraf 315 ZPO.
Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann.
Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, dass Urteil auch unterschrieben haben.
Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = Vers.R 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden. Jeder sog. Beamte haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB (Staatshaftung gelöscht 1982).
Obwohl Richter Urteile sehr oft nicht unterschreiben, obwohl nicht unterschriebene Urteile nicht rechtswirksam sind, werden diese von Polizei, Finanzämtern und anderen privatisierten Scheinbehörden wie z.B. den Job – Centers vollstreckt!
Urteilsentwürfe ohne lesbare Richterunterschrift sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147)
Diese Praxis ist, wie geheime Gerichtsverhandlungen, typisch für Terror – Diktaturen aller Art!
Spätestens an einem solchen Punkt, indem man sich gegen rechtswidrig handelnde „staatliche Institutionen“ zur Wehr setzen muss, ist es an der Zeit über das Widerstandsrecht (Artikel 20 Abs. 4 GG) nachzudenken.
Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern.
In der BRD garantiert Artikel 20 Abs. 4 des GG das Recht eines jeden, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, in den Absatz 1-3 niedergelegte Verfassungsordnung (Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verfassungs- und Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, freiheitlich demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt, steht aber unter absoluten Subsidiaritätsvorbehalt durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wenn also von der staatlichen Gewalt kein wirksamer Widerstand gegen die Beseitigung der Verfassungsordnung mehr zu erwarten ist und alle von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe keine Aussicht auf Erfolg bieten.
Zitat aus „Das legalisierte Widerstandsrecht“, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968: „Wenn etwa die zuständigen Organe generell dahin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie den Gehorsamkeitsanspruch gegenüber ihren Untertanen und der Widerstandsfall tritt ein!
„Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…“ Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.“
Lassen Sie sich nicht von denen ihr Recht stehlen, die das RECHT mit Füssen treten – leisten auch Sie Widerstand!!!
http://www.youtube.com/watch?v=iramjpMI5TQ Teil 1
http://www.youtube.com/watch?v=7CoAILtVTbY Teil 2
http://www.youtube.com/watch?v=fR6J7A3vS2Y Teil 3
http://www.youtube.com/watch?v=JGTVOCfV1jU Teil 4
Immer mehr Bürger machen Bekanntschaft mit einer Justiz, die nicht meht zum Recht verhilft. Warum soll man sich Körperverletzungen durch Ärzte in Form unnötiger Operationen gefallen lassen und sich zusätzlich noch für eine Studie missbrauchen lassen? Warum soll ich mich von Ärzten überdosieren und reanimieren lassen, ohne dass diese sich verantworten müssen? Warum soll ich mich sogar noch anzeigen lassen, weil ich mich dagegen wehre? Warum werden nicht sie, sondern ich angeklagt? Wieso erhalte ich kein rechtliches Gehör und keinen Strafantrag, damit ich mich gegen diese Schweinerei verteidigen kann? Warum werde ich schuldunfähig gesprochen, ohne Schuld zu haben und die wahren Täter werden geschützt? Wieso habe ich einen Eintrag im BZRG und nicht die Täter? Wieso wird in einer fingierten und nicht beweisbaren Tat das Opfer zum Täter gemacht und rechtliches Gehör verweigert? Welche Unrechtssprechung ist denn das? Hier findet eine Rechtsbeugung statt, die seinesgleichen sucht. 1000 en von Bürgern erging und ergeht es ähnlich, derFall Gustl Mollath ist einer von vielen.
Widersetzt Euch diesem Terror!