1) Wo ist Ihre Legitimation? Besuch eines sog. Rechtsanwalts
Veröffentlicht am 14.05.2014
Besuch eines sog. Rechtsanwalts mit sog. Kollegin, angeblich vom sog. Amtsgericht bestellt, um sog. Auskünfte von einer ehemaligen Geschäftsführerin, jetzt Mensch zu erhalten.
Auf die schriftliche Ankündigung seines „Aufsuchens“, erhielt er ein Schreiben des freien Menschen, wo er gebeten wurde, sich über 5 Punkte zu legitimieren:
1. Amtsausweis
2. Gründungsurkunde BRD
3. Gründungsurkunde Bundesland
4. schriftl. Vertrag zwischen beiden Parteien
5. Widerlegung der OPPT-Zwangsvollstreckung
Er wurde freundlich schriftlich informiert, dass der Vorgang zum Schutze des Menschen gefilmt, dokumentiert und als Zeichen der Transparenz im Internet veröffentlicht wird. Und dass davon ausgegangen wird, dass er sich vorher legitimiert und sicherlich weiß, dass dies von großem öffentlichen Interesse ist.
Auch hat er eine Courtesy Notice erhalten – die die rechtlich gültige Grundlage weltweit beschreibt und dokumentiert.
Zum Termin trafen sich liebe Menschen, um den Vorgang zu verfolgen. Diese kleine Gruppe war sich einig, absolut wertschätzend, menschlich und liebevoll mit dem sog. Rechtsanwalt zu kommunizieren.
— Die Namen wurden aus dem Video heraus geschnitten und es wurde ein visueller Filter benutzt.
— Es geht nicht darum, Menschen blosszustellen oder zu denunzieren, sondern es geht um die Wahrheit und Freiheit von allen Lebewesen.
— Das sog. Dokument, den Beschluss, den der sog. Rechtsanwalt benennt, als seine Legitimation, ist von keinem sog. Richter unterschrieben und genügt in keinster Weise den „alten sog. gesetzlichen Bestimmungen“. Auch das sog. Gericht oder besser, der sog. Richter hat sich bis heute nicht legitimiert.
— WARUM haben all diese Institutionen weltweit BIS HEUTE nicht solche Dokumente vorliegen, die sie legitimieren und die die UCC-Registrierungen widerlegen?
Weil es sie nicht gibt.
Denn wir sind frei! Rechtlich und gesetzlich und für alle Zeiten frei!
— Dieser Besuch war für die meisten spannend und aufregend und da immer die richtigen Worte zu finden war eine Herausforderung. Doch die Botschaft ist hoffentlich angekommen 😉
Es geht nicht darum, perfekt zu argumentieren. Damit ein Gespräch überhaupt zustande kommen kann, genügt oft die Frage:
Können Sie sich legitimieren. Oder: Können Sie die UCC-Registrierungen von OPPT widerlegen? Wenn auf beides ein Nein oder keine Antwort kommt, ist ein Gespräch hinfällig, da jede gesetzliche Grundlage fehlt.
Diese Frage kann jeder stellen, oder? Wenn dieses Video dem Ein oder Anderen etwas Mut macht – wunderbar.
Wissenswertes zu den neuen rechtlichen Grundlagen, die OPPT uns geschenkt hat, z.B. hier:
http://i-uv.com/
oder hier:
http://revealthetruth.net/2013/02/21/…
oder hier:
http://iuvhelp.wordpress.com/
♥
2) Landgericht Aurich – Willkür an deutschen Gerichten
Veröffentlicht am 08.03.2013
Glauben Sie noch an den Rechtsstaat? Das ist vorbei! Die ungebremste Diktatur hat Einzug gehalten. Ein Fall aus 2009 – dato.
3) Willkür und Ignoranz einer Richterin. StVO, OWiG, GG, Strafzettel
Veröffentlicht am 06.11.2013
Hier ein Tonmitschnitt bei einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Trier.
Bei dieser Gerichtsverhandlung geht es um ein Knöllchen wegen Falschparkens in der Fußgängerzone. Nach den Bereinigungsgesetzen wurden die Geltungsbereiche für deutsche Gesetze gestrichen. Dementsprechend hat das OWiG keinen Geltungsbereich und darf keine Anwendung mehr finden. Die Richterin interessiert sich für die frühere höhere Rechtsprechung nicht und handelt willkürlich nach eigenem Empfinden. Sie macht sich demnach strafbar. Sie hat sich dem Betroffenen weder als Richterin ausgewiesen, noch ist sie auf die Fragen des Betroffenen zur Streichung des Art. 23 GG eingegangen. Doch hört selbst…
Dies ist mein eigenes Video. Tonmitschnitt stammt ebenfalls von mir und ist somit mein Eigentum. Nur für den Fall, dass sich einige Behörden dafür interessieren, was die Richterin da macht… eine Kopie sende ich gerne serverseitig zu.
4) „Ihr Thema …“: Volksaufklärer vor Gericht
Veröffentlicht am 18.01.2014
Am 07. Januar 2014 wurde im Amtsgericht Fulda ein Fall verhandelt, bei dem es laut Anklage offiziell um den Tatbestand der „Freiheitsberaubung“ ging. Das große Medieninteresse und die Tatsache, dass der Gerichtssaal wegen Überfüllung geschlossen werden musste, deuten jedoch an, dass sich Größeres hinter dem Fall verbirgt. Um die Hintergründe zu klären, hat ExtremNews zwei der insgesamt acht Angeklagten in die Sendung „Ihr Thema …“ eingeladen. Im Gespräch stellte sich heraus, dass der Sachverhalt, der zu der vermeintlichen Freiheitsberaubung führte, jeden Bürger interessieren sollte.
Anmerkung der ExtremNews Redaktion:
Gehen Sie neutral an diese Thematik heran. Lassen Sie sich nicht vom Mainstream oder sogenannten „Troll Kommentaren“ im Internet verunsichern, die leider zu oft Männer und Frauen, die die aktuell angewandte rechtliche Situation in diesem Land hinterfragen, als Spinner verurteilen oder gar diffamieren. Machen Sie sich bitte ihr eigenes Bild. In der Sendung „“Ihr Thema …“: Volksaufklärer vor Gericht“ werden einige Punkte genannt, bei denen sie selbst ganz einfach mit der Recherche beginnen können. Gerne bietet ExtremNews auch Politikern und Juristen die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu äußern, insofern sie eindeutige Fakten vorlegen können und nicht nur irgendwelche altbekannten vorgefertigten Meinungen kundtun, die keine Klärung bringen. Die Sache ist viel zu wichtig, um sie von welcher Seite auch immer mit Schubladendenken zu behandeln. Es geht um die Freiheit und das Recht Aller. Werden Sie jetzt aktiv, bevor es vielleicht irgendwann wirklich zu spät ist.
Weitere Informationen und Links zu der Sendung finden sie unter: http://www.extremnews.com/berichte/ve…
5) Gerichtswillkür in Horb a.N. vom Richter Ruetz am 30.1.2014
Veröffentlicht am 05.02.2014
Heute hatte ich eine Gerichtsverhandlung wegen einen seit 2009 abgelaufenem Personalausweis.
Obwohl ich über den Misstand bezüglich der falschen Staatsangehörigkeit, den falsch geschriebenen Namen (Familienname) und den RFID-Chip wo mir keiner Datensicherheit gewähren kann. Der NSA Vorfall hat es uns sicherlich allen gezeigt, für die, die es bis dahin noch nicht wussten.
Hatte erst mit Frau Maier dann mit Herr Herrmann versucht ein ziel-führendes Gespräch zu führen, um Abhilfe zu schaffen. Doch leider ohne Erfolg. Auch einen Termin mit unserem OB hatte ich mit der Vorzimmerdame vereinbart … bis jetzt ist es noch nicht zum Termin gekommen.
Dann kam ein Bußgeldbescheid von unserer örtlichen Bußgeldstelle Herr Seager.
Das gleiche Spiel … ich wieder hin und wollte was regeln, erklären und ihn dazu bewegen, dass Bußgeld wieder zurück oder abzuwenden. Wie Sesselpupser so sind, uneinsichtig und ignorant … hier auf jeden Fall. Auch nach dem ich ihm meine bescheidene finanzielle Situation erklärt hatte.
Nachdem ich ihm (Seager) eine Zurückweisung vom Andreas Clauss geschickt habe, hat er den Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Die kürzeste Verhandlung, die ich je erlebt habe und vor Publikum behauptet, ich wäre nicht anwesend gewesen.
Was mir auf jeden Fall mal wieder klar wurde ist …. eine Rechtsprechung wird es in diesem Fall wohl nicht geben.
Nun die unglaubliche Verhandlung mit dem Richter Ruetz, war das überhaupt eine Verhandlung ???
Ich werde kein Bußgeld und auch keine Gerichtskosten zahlen, egal was kommt.
Denke ich werde weitere Videos in der Angelegenheit machen, jetzt wo ich die kleine Kamera von Conrad habe.Da ich die Kamera in einer Brusttasche hatte konnte ich sie nicht so recht ausrichten … sorry. Aber der Ton ist nicht schlecht und man bekommt schon mit was gelaufen ist.
In diesem Sinne wünsche ich Euch viel Spaß beim anschauen.
Ein kleines Stück musste ich raus schneiden um meine Zeugen nicht zu arg der öffendlichkeit preis zu geben.
An dieser Stelle ein herzliches Danke schön !!!!!!!!!!
6) Schieds- & Scheingericht kann mich mal … gern haben
Veröffentlicht am 05.06.2014
Betreff: EINSPRUCH
Sehr geehrte/-r Herr/Frau (???) am Amtsgericht,
hiermit beziehe ich mich auf Ihr Strafbefehl/Geschäft vom XX.XX.2014 (siehe Kopie).
Zu der Bestrafung gegen mich lege ich Einspruch und Beschwerde ein.
BEGRÜNDUNG:
Ihr Strafbefehl/Geschäft ist nicht gedeckt durch Recht.
Dieser/-s ist rechtsmissbräuchlich und nichtig.
Ihr Strafbefehl/Geschäft verstößt gegen die UN-Resolution 217 A (III) vom
10. Dezember 1948, Art. 11 I, Zitat: „…in einem öffentlichen Verfahren…“
Der Beitritt der „Bundesrepublik Deutschland“ (kurz: BRD) zur UNO war am
18. September 1973.
Es ist offenkundig, dass ein öffentliches Verfahren nicht stattgefunden hat!
Das Verfahren ist nichtig, da nach Art. 25 des Grundgesetzes die UN-Resolution Vorrang hat.
Ihr Strafbefehl/Geschäft verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vom
04. November 1950, Art. 6 EMRK I, Gesetzeskraft in der BRD am 03. September 1953,
Zitat: „…Gericht in einem fairen Verfahren öffentlich … verhandelt wird.“
Es ist offenkundig, dass ein öffentliches Verfahren nicht stattgefunden hat!
Das Verfahren ist nichtig, da nach Art. 25 des Grundgesetzes die EMRK Vorrang hat.
Ihr Strafbefehl/Geschäft verstößt gegen das Grundgesetz für die BRD vom 23. Mai 1949, Artikel 103 I, Zitat: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Es ist offenkundig, dass ein öffentliches Verfahren nicht stattgefunden hat!
Das Verfahren ist nichtig, da Artikel 103 des Grundgesetzes für die BRD Vorrang gegen das Strafbefehlsverfahren hat.
Zu dem ist das ganze Verfahren zu beenden, anhand Art. 103 III des Grundgesetzes,
Zitat: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“
Da das Strafbefehlsverfahren/Geschäft wegen erheblicher rechtsmissbräuchlicher Fehler zu beenden ist, wäre ein Verfahren vor Gericht ein zweites Verfahren wegen derselben Tat, was verboten ist.
Vorbehaltlich weiterer Ausführungen
Berlin, den XX.XX.2014 Dipl.-Ing. Dennis Ingo aus der Familie Schulz
Mein Kommentar dazu:
Dennis macht hier einen „Einspruch“ den jedes Gericht zurückweist. Besser wäre eine Zurückweisung, weil man eine Zurückweisung nicht zurückweisen kann. Auch wenn die Gerichte das inzwischen ignorieren, ist das besser wie ein Einspruch oder Widerspruch. Mit einem Einspruch oder Widerspruch nimmt man die AGB’s des Gerichtes an. Das gleiche gilt auch wenn man ins Gericht geht.
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