Kein Anwaltszwang an deutschen Gerichten

Tweets von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit #timoschenko

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#SLS: “Ich erwarte, dass Willkür und Rechtsverstöße generell abgestellt werden” #Timoschenko#Ukraine #EGMR

Behördenwillkür in Deutschland jeden Tag

Tatsache ist, in Deutschland sind seit Jahren Willkür und Rechtsverstöße besonders in Gerichtsverfahren an der Tagesordnung und werden eben nicht bestraft, sondern von Richtern begangen. Mit Vehemenz bestehen die Gerichte auf den sogenannten Anwaltsprozess. Das bedeutet, dass in den Instanzen ab Landgericht bis BGH, dem Bundesfinanzhof und dem Bundessozialgericht grundsätzlich nur mit einem Anwalt entweder eine Klage erhoben werden darf und der Beklagte sich nur mithilfe eines Anwalts verteidigen darf. Dies ist jedoch eindeutig eine Straftat gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die Teil des Grundgesetzes in Artikel 1 GG Absatz 2 sind, wenn derjenige keinen Rechtsanwalt möchte. Aber an ZPO 121, ein Paragraph der gesetzlich vorschreibt, dass ein Anwalt sogar gratis beigeordnet werden kann, halten sich die Zivilkammern aber auch nicht.

Dieses EU-Menschenrecht zum fairen Verfahren ist zudem eigentlich auch mithilfe der Polizei aufgrund von STGB 138 durchsetzbar, wenn denn die Polizei, als auch BKA oder die Staatsanwaltschaften dies nur täten. Sie helfen aber nicht, sondern mauscheln in ihrer eigenen Behördenwillkür.

6 EMRK schreibt gesetzlich das Recht des „Fairen Verfahren“ vor. Jede angeklagte Person, ob zivilgerichtlich oder strafrechtlich hat das Recht die Presse komplett oder teilweise auszuschließen, bekommt genügend Zeit für die eigene Verteidigung, darf sich laut Absatz 3 Nr. c selber verteidigen, einen Anwalt freier Wahl aussuchen oder bei fehlenden Mitteln diesen bezahlt bekommen, falls das erforderlich sein sollte und laut Nr. d selber Zeugen zu befragen und Zeugen vorladen lassen. Wegen dem Gleichheitsprinzip in Artikel 3 Grundgesetz (GG) Absatz 1 sollte dies auch für Kläger eigentlich auch für Kläger gelten. Doch das mögen die hiesigen Gerichtsbarkeiten nicht und wollen dies partout nicht zulassen, geschweige denn wahrhaben, egal ob Kläger oder Beklagte.

Grundsätzlich, ob Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, das Landgericht in Düsseldorf oder Köln, das Oberlandesgericht Düsseldorf und die Gerichte quer durch die Bundesrepublik, weiterhin wird das geschriebene Gesetz gebrochen, als ob es gar nicht existiert. Dabei besteht sogar beim Bundesverfassungsgericht schon seit Jahren kein Anwaltszwang mehr.

Deutsche Gerichte treiben es teilweise so weit und behaupten, dass in dem sogenannten Anwaltsprozess die Mandanten gar nichts erst zu sagen hätten und schon gar nicht erst zu erscheinen brauchen. Wie da zwei eigentlich fremde Personen in Form von Rechtsanwälten Personen oder Firmen wahrheitsgemäß und professionell vertreten können, ist in sich schon klar: Es kann nicht funktionieren. Wie soll da eine ordentliche richterliche Vernehmung erfolgen?

Komplett hier

PDF EU Merkel und Bundesministerin für Justiz unterstützten Tymoschenko – Behördenwillkür

Siehe auch

https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/17/wirkweise-der-grundrechtecharta-der-europaischen-union/

https://bewusstscout.wordpress.com/2014/09/25/anwaltszwang-rechtsstellung-von-brd-rechtsanwalten/

https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/17/rechtsmissbrauch-durch-anwaltszwang-an-deutschen-gerichten/

https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/17/es-gibt-keinen-anwaltszwang/

Quelle: https://bewusstscout.wordpress.com/2015/01/25/kein-anwaltszwang-an-deutschen-gerichtem/

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