Herzlich begrüße ich sie zu unserem heutigen Medienkommentar über die weitere Entwicklung in der Schweiz der „bilateralen Verträge mit der EU“. Seit 1957 wurden verschiedene sogenannte bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäische Gemeinschaft – ab 1992 mit der Europäischen Union (EU) – in Kraft gesetzt. Diese sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der EU auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene regeln. Bilateral bedeutet wörtlich „zweiseitig“ und bezieht sich sinngemäß auf zwei Parteien auf Augenhöhe.
Seit längerem nun äußerte die EU Kritik an den sogenannten bilateralen Verträgen und fordert eine „dynami-sche“ Rechtsangleichung an EU-Recht – was immer unter „dynamisch“ zu verstehen ist. Dadurch sollen um-ständliche Neuverhandlungen der bilateralen Verträge unnötig gemacht und die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vereinfacht werden. Im Dezember 2012 bekräftigte der Rat der Europäischen Union diese Sichtweise und entschied, dass es keine neuen bilateralen Abkommen nach dem…
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